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Kanzleiprofil
Angebot für Unternehmen
Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der Betreuung von Unternehmen. Neben der Prozeßführung spielt hierbei die Beratung eine gewichtige Rolle. Die Gestaltung von Verträgen, Personalfragen, die rechtliche Begleitung von Internetpräsenzen und das gesamte Forderungsmanagement von der Mahnung bis hin zur Vollstreckung im In- und europäischen Ausland sind dabei Kernelemente der hiesigen Anwaltstätigkeit.
Angebot für Private
Daneben stehen wir selbstverständlich auch Verbrauchern, sei es beratend, sei es forensisch, zur Verfügung. Einen Überblick über einige besonders bedeutsame Bereiche geben wir nachstehend.
Zeit ist Geld. Die Kanzlei Feser nutzt im Interesse ihrer Mandanten moderne Informationsmedien: Der elektronische Versand der Korrespondenz, das Führen von elektronischen Akten und die Internettelefonie sind nur einige Beispiele. So kann in dringlichen Verfahren kurzfristig reagiert und geholfen werden. Im nachfolgenden Menü finden finden Sie weitere Informationen zu einzelnen Rechtsgebieten:
Baurecht Schenkkreis Stalking Zahnarzt (Berufs-, Honorar- und Haftungsrecht
Rechtsanwalt Feser beschäftigt sich seit Jahren mit Rechtsfragen des privaten Baurechts, des Architekten- und Wohnungseigentumsrechts. Als Dozent hielt er Fachvorträge für Anwaltskollegen zu Fragen des privaten Bau- und Architektenrechts. Sein Onlinebuch zum Baurecht können Sie unter FAKTUELL abrufen.
Rechtsanwalt Feser ist seit Jahren für Unternehmen aus der EDV- und IT-Branche tätig. Hierzu zählen unter anderem Marktführer im Bereich kaufmännischer Backofficesoftware, EDV-Schulungsunternehmen, Webdesigner, Content- und Access-Provider und Reseller. Dieser Bereich ist ein Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Feser. Neben der Inkassotätigkeit spielen Fragen des Urheberrechts an Computerprogrammen und Datenbanken eine gewichtige Rolle. Ferner sind wettbewerbsrechtliche Fälle, etwa unlautere Werbung oder Verstöße gegen Impressumspflichten zu nennen. Seine Mandanten aus der EDV- und IT-Branche vertritt Rechtsanwalt Feser nicht nur vor bundesdeutschen Gerichten - zum Beispiel dem Oberlandesgerichten Düsseldorf und Köln sowie den Landgerichten Bonn, Düsseldorf, Hamburg, Heidelberg, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Rottweil -, sondern im Rahmen des rechtlich Möglichen auch vor Schweizer Gerichten und Betreibungsämtern der deutschsprachigen Kantone. Hilfe bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wird dabei - ggf. unter Zuhilfenahme örtlicher Kollegen auch im EU-Ausland, Norwegen und der Schweiz angeboten. Neben der praktischen Tätigkeit findet er mitunter die Zeit, in Fachzeitschriften, wie Computer und Recht und MultiMedia und Recht besonders interessante Urteile zu besprechen. Rechtsanwalt Feser war ein Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie des Bonner Anwalt Vereins e. V. (BAViT). Rechtsanwalt Feser war von 1996 bis 2004 Lehrbeauftragter der Katholischen Fachhochschule Nordrhein-Westfalen und dozierte über das Zivil-, Familien-, Jugendhilfe- und Sozialrecht. Rechtliche Hilfe und Unterstützung bei Scheidungen, Unterhaltsproblemen und Auseinandersetzungen mit Jugendämtern kann daher auch in Fällen geboten werden. Rechtsanwalt Feser ist nicht nur bundesweit tätig, zu seinem Wirkungskreis gehören überdies Familien- und Unterhaltssachen mit Auslandsbezug. Ein Onlineformular zur Vorbereitung einer einvernehmlichen Scheidung finden Sie in der Service-Rubrik unter Scheidung online. Herzkreis und Schenkkreis Nähere Informationen zum Thema Herzkreise, Schenkkreise und Monarchenrunden einschließlich Urteilsdatenbank und Gesetzestexten können Sie auf unserer Seite www.herzkreis-recht.de abrufen. In dem dortigen Forum besteht die Möglichkeit des Meinungsaustauschs. Rechtsanwalt Feser vertritt Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet in einschlägigen Auseinandersetzungen gerichtlich und außergerichtlich. So vertrat bzw. vertritt er seine Mandanten in Schenkkreisangelegenheiten unter anderem vor den Oberlandesgerichten Celle und Karlsruhe, den Landgerichten Augsburg, Bonn, Hildesheim, Karlsruhe, Köln, Lüneburg, Rottweil, Stuttgart und Verden, den Amtsgerichten Altenkirchen, Arnsberg, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bergisch Gladbach, Betzdorf, Bonn, Brühl, Coburg, Düsseldorf, Euskirchen, Frankfurt, Gummersbach, Hagen, Hünfeld, Karlsruhe, Kerpen, Köln, Königswinter, Leverkusen, Linz, München, Neuss, Olpe, Osterholz-Scharmbeck, Rheinbach, Schlüchtern, Siegburg, Starnberg, Tecklenburg, Überlingen, Waldbröl, Walsrode und Wuppertal. Da er auch beim Oberlandesgericht Köln zugelassen ist, kann er etwaige Rechtstreitigkeiten notfalls bis zur II. Instanz begleiten. Rechtsanwalt Feser ist seit 1998 im Bereich des Forderungseinzugs tätig. Die zunehmend schlechte Zahlungsmoral und die hohe Zahl von Insolvenzen stellt heute ein großes Problem dar. Außenstände und zögerliche Zahlungen können Existenzen bedrohen. Vor diesem Hintergrund ist die Optimierung des Forderungsmanagements für jedes Unternehmen ratsam. Nach Ablauf des Zahlungsziels sollte der jeweilige Schuldner an die offene Rechnung erinnert werden. Bleibt auch diese Erinnerung ohne Resultat, ist eine schriftliche Mahnung zu erwägen. Wenn auch danach keine Zahlung erfolgt, empfiehlt es sich, den Schuldner anzurufen und ihn auf den Offenstand anzusprechen. Wenn auch dieser Schritt ohne Erfolg bleibt, ist die Inanspruchnahme anwaltlichen Beistandes zu überlegen. Es sind dann für gewöhnlich folgende Schritte vorzunehmen: Zunächst gilt es die maßgeblichen Daten, insbesondere Adresse des Schuldners und Vertrags-, Rechnungs- und Mahnunterlagen, welche an Rechtsanwalt Feser auch per E-Mail buero@kanzleifeser.de oder Fax 0221 8003860 übermittelt werden können, zu sichten und zu prüfen. Nach Prüfung der Unterlagen können dann die weiteren Schritte erwogen werden. Sind einzelne Daten, etwa die aktuelle Schuldneranschrift, unklar, so sind ggf. noch weitere Recherchen vorzunehmen. Rechtsanwalt Feser verfügt dabei über mehrjährige Erfahrungen mit der Ermittlung von Schuldnern im In- und europäischen Ausland. Sobald die kompletten Unterlagen vorliegen und die Prüfung hinreichende Erfolgsaussichten der Realisierung ergibt, kann abgestimmt nach den Bedürfnissen des Auftraggebers eine anwaltliche Mahnung erfolgen, hierbei kommen sowohl fernmündliche Mahnungen als auch schriftliche Mahnungen in Frage. Sollte auch auf diese Mahnung keine Zahlung erfolgen, ist die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe geboten. Dabei wird dann zu erwägen sein, ob ein einfaches und kostengünstiges Mahnverfahren, ein Klageverfahren oder die Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle in Betracht kommt. Was ausländische Schuldner anbetrifft, so verfügt Rechtsanwalt Feser über mehrjährige Erfahrungen im Bereich der Beitreibung im EU-Ausland und in der Schweiz. Rechtsanwalt Feser vertritt seit vielen Jahren Angehörige der heilenden Berufe, insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Heilpraktiker vornehmlich in Haftungs- und Honorarangelegenheiten sowie in berufsrechtlichen Auseinandersetzungen. Zu seinen Mandanten zählen u. a. Privatdozenten in Sachsen, Nordrhein, Schleswig-Holstein und Berlin. Zu seinen Mandanten zählen aber auch durch Behandlungsfehler geschädigte Patienten, vor allem in den Bereichen kosmetischer Chirurgie und Zahnheilkunde. Als Dozent der AFKV GmbH schult er angehende Psychologische Psychotherapeuten. Zum Recht des Hebammenrechts verfasste er eine Monografie. Weitere Informationen können Sie auf unserer Seite http://www.arzthaftung-recht.de/index.php abrufen. Speziell zu Fragen des Berufs-, Haftungs- und Honorarrechts des Zahnarztes darf auf www.zahn.arzthaftung-recht.de verwiesen werden. Nähere Informationen zum Thema Stalking einschließlich Urteilsdatenbank und Gesetzestexten können Sie auf unserer Seite www.stalker-recht.de abrufen. In dem dortigen Forum besteht die Möglichkeit des Meinungsaustauschs. Rechtsanwalt Feser vertritt Geschädigte in einschlägigen Auseinandersetzungen bundesweit.
Bei der Schadenregulierung nach Verkehrsunfällen sind wir Ihnen gerne behilflich. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Kooperation mit Unternehmen der Versicherungsbranche und Kfz-Sachverständigen sind wir seit Jahren mit der Abwicklung auch gravierender Unfallschäden betraut. Weitere Informationen können Sie unter http://www.versicherung-recht.de/versicherung/18/38.php abrufen. Rechtsanwalt Feser betreut seit 1998 Telekommunikationsanbieter und -kunden bei zivil- und wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen. Über einige besonders interessante Rechtsfragen und Urteile des zivilen Telekommunikationsrechts finden sich seit 1998 Veröffentlichungen in den Zeitschriften MultiMedia und Recht und Computer und Recht. Eine sehr umfangreiche Urteilsdatenbank zum Thema ist seit etlichen Jahren online. Der Deutsche Anwaltverein e. V. empfahl seinen Lesern die Lektüre der Nachrichten zum Telekommunikationsrecht, welche Rechtsanwalt Feser publizierte, in seinen Mitteilungen Februar 2002 (S. XVIII). Beiträge finden sich außerdem in der Zeitschrift FINANZEN, der Onlinezeitung FAKTuell und dem Deutschlandfunk. Im Rahmen einer Veranstaltung des Deutschen Anwaltvereins und des Bonner Anwaltvereins zum Thema Dialer fungierte er als Referent.
Rechtsanwalt Feser vertritt seit Jahren mehrere Verlage, Autoren, Fotografen, Datenbankhersteller, (Web-)Designer und Programmierer aus Deutschland und der Schweiz. Neben der Erstellung von Lizenzverträgen gewinnt die rechtliche Begleitung von Internetpräsenzen und -foren zunehmende Bedeutung. Außerdem befasst er sich im Rahmen seiner praktischen Tätigkeit mit Fragen der Urheber- und Leistungsschutzrechtsverletzung sowie deren straf- und zivilrechtlicher Verfolgung: So werden zunehmend Bilder, Texte - von Artikeln bis hin zu kompletten Büchern - ins Internet gestellt, ohne hierfür entsprechende Lizenzen erworben zu haben. Außerdem werden mitunter Adressdatenbanken ausgelesen und die so gewonnen Daten zu Werbezwecken mißbraucht. Im Bereich der Fotografie wird Rechtsanwalt Feser sowohl von Fotografen als auch von Fotomodellen, etwa im Zusammenhang mit Model-Release-Verträgen oder der Internetwerbung, frequentiert. Rechtsanwalt Feser verfasste eine Monografie zum Architektenurheberrecht und hielt u. a. hierzu ein Rechtsanwaltsseminar vor Kollegen. Außerdem gehören Beratungsdienstleistungen betreffend die Vermarktung urheber-, patent- oder leistungsschutzrechtlich geschützter Güter zum hiesigen Wirkungskreis.
Rechtsanwalt Feser vertritt Versicherungsnehmer in gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen gegen Versicherungen bundesweit. So vertrat er seine Mandanten in Deckungsklagesachen vor den Landgerichten Bonn, Köln und Stuttgart sowie den Amtsgerichten Düsseldorf, Frankfurt am Main, Karlsruhe, Köln und München. Die zunehmende Zahl von Deckungsklagen gegen Versicherungsunternehmen motivierte Rechtsanwalt Feser zur Erstellung der Internetpräsenz www.versicherung-recht.de. Dort können Sie eine Vielzahl von Urteilen zum Privatversicherungsrecht, ein Fachlexikon zum Thema, juristische Beiträge und Gesetzestexte zu zahlreichen Versicherungssparten kostenlos abrufen. In dem dortigen Forum besteht die Möglichkeit des Meinungsaustauschs. Der Münchener Anwaltverein e.V. empfiehlt diese Seite unter der Rubrik "Nützliches und Hilfreiches" in seinen Mitteilungen Oktober 2006 (Seite 12). Auch das Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) führt diese Internetseite in seiner Webpräsenz unter der Rubrik Hilfreiches auf.
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